- Jahresabschlüsse
- Einnahmen-Überschussrechnung
- Jahresabschluss mit Plausibilitätsbeurteilung (häufig von Kreditinstituten gefordert)
- Jahresabschluss ohne Plausibilitätsbeurteilung
Sehr gerne übernehme ich auch die Erstellung Ihres Jahresabschlusses, wenn die Finanzbuchhaltung von Ihnen selbst erstellt wird.
Idealerweise verfügt Ihr Buchhaltungsprogramm über eine DATEV-Schnittstelle oder ermöglicht den Datenexport. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Tipps an Ihren Buchhalter zur Optimierung der Buchhaltung sind inklusive.
- Betriebliche Steuererklärungen
- Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte
- Körperschaftssteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung